Freunde werben: was ein Empfehlungsbonus verlangt — von beiden Seiten

Empfehlungsprogramme gehören zu den unscheinbaren Bonusarten: Sie geben einen persönlichen Link weiter, jemand registriert sich darüber, und unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie — manchmal auch die geworbene Person — einen Bonus. Was einfach klingt, hat mehr Bedingungen als die meisten anderen Angebote, weil gleich zwei Konten beteiligt sind. Diese Seite erklärt, welche Voraussetzungen typischerweise gelten, warum das Thema Mehrfachkonten hier besonders heikel ist und wie Sie den Wert eines Empfehlungsbonus realistisch einschätzen. Ob Platiin ein solches Programm anbietet und zu welchen Bedingungen, steht im Aktionsbereich und in den Bonusbedingungen des Anbieters.

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Die Bedingungen für die geworbene Person

Der Bonus für die werbende Person wird fast nie schon durch die Registrierung fällig. Meist muss die geworbene Person mehrere Schritte durchlaufen. Die folgende Liste zeigt typische Stufen, nach denen Sie in den Bedingungen suchen sollten:

  1. Registrierung über den persönlichen Link: Wer sich ohne den Link anmeldet, wird in der Regel nicht zugeordnet — auch nicht nachträglich.
  2. Verifizierung: Die Identität der geworbenen Person muss geprüft sein, üblicherweise mit Personalausweis oder Reisepass.
  3. Mindesteinzahlung: Eine erste Einzahlung ab einem bestimmten Betrag.
  4. Umsatz: Manchmal muss die geworbene Person ihre Einzahlung ein- oder mehrmals umsetzen.
  5. Zeitraum: Alle Schritte müssen innerhalb einer Frist nach der Registrierung erledigt sein.

Für die geworbene Person gilt außerdem: Einen Willkommensbonus und einen Empfehlungsbonus gleichzeitig zu erhalten, ist nicht immer möglich. Welche Angebote kombinierbar sind, regeln die Bonusbedingungen.

Mehrfachkonten: die Regel, an der die meisten Empfehlungen scheitern

Fast alle Casinos erlauben nur ein Konto pro Person. Viele Bedingungen gehen weiter und sprechen von einem Konto pro Haushalt, pro IP-Adresse, pro Gerät oder pro Zahlungsmethode. Für Empfehlungsprogramme ist das entscheidend: Wirbt jemand die Partnerin im selben Haushalt, die über dasselbe WLAN spielt, kann das als Mehrfachkonto gewertet werden. Die mögliche Folge reicht von der Streichung des Bonus bis zur Schließung beider Konten.

Klar verboten und keine Grauzone ist es, sich selbst über ein zweites Konto zu werben, etwa mit Daten eines Angehörigen. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Bedingungen, sondern kann auch rechtliche Folgen haben, wenn fremde Daten ohne Einwilligung verwendet werden.

Datenschutz: der Link ja, die Daten nein

Eine Empfehlung ist eine Einladung, keine Anmeldung im Namen eines anderen. Geben Sie nur Ihren persönlichen Link weiter. Tragen Sie niemals Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer anderen Person in ein Formular ein, auch wenn das Empfehlungsprogramm ein Feld für „Freunde einladen per E-Mail“ anbietet — zumindest nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Die geworbene Person registriert sich selbst, mit eigenen Daten, und entscheidet selbst über Limits, Bonus und Werbeeinwilligungen. Wie wir auf dieser Website mit Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Was ein Empfehlungsbonus realistisch wert ist

Ein Rechenbeispiel, keine Bedingung von Platiin: Für jede erfolgreich geworbene Person gibt es 20 € Bonusgeld mit 30-fachem Umsatz. Um den Bonus freizuspielen, sind 600 € Einsätze nötig. Bei einem angenommenen Hausvorteil von 4 % kostet das im Mittel 24 € — mehr als der Bonus selbst. Rechnerisch ist ein solcher Bonus nur dann ein Gewinn, wenn Sie den Umsatz ohnehin gemacht hätten.

VarianteGutschriftVerlangter UmsatzErwarteter Restwert
A: Bonusgeld, 30x20 €600 €rund − 4 €
B: Bonusgeld, 5x20 €100 €rund 16 €
C: Echtgeld ohne Umsatz20 €0 €20 €

Rechenbeispiel, keine Bedingung von Platiin. Annahme: 4 % Hausvorteil; der Restwert ist ein Mittelwert, kein garantiertes Ergebnis.

Die Tabelle zeigt, dass derselbe Nennbetrag je nach Bedingungen alles zwischen einem echten Geschenk und einem Minusgeschäft sein kann. Wie man diese Rechnung für jedes Angebot aufstellt, steht auf der Seite Umsatzbedingungen.

Bevor Sie einen Link weitergeben

Eine Empfehlung bringt eine andere Person zum Glücksspiel. Das ist eine Verantwortung, die über die Bonusbedingungen hinausgeht. Werben Sie nur Menschen, die volljährig sind, die selbst spielen möchten und bei denen Sie keinen Anlass zur Sorge haben. Sagen Sie offen, dass Sie für die Empfehlung einen Bonus erhalten können. Und wenn jemand in Ihrem Umfeld Schwierigkeiten mit Glücksspiel hat, ist ein Empfehlungslink das Letzte, was er braucht — hilfreicher ist der Hinweis auf das BIÖG-Beratungstelefon unter 0800 1 37 27 00, kostenfrei und anonym, oder auf check-dein-spiel.de.

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Häufige Fragen

Was muss die geworbene Person tun, damit der Bonus fällig wird?
Meist muss sie sich über Ihren persönlichen Link registrieren, ihr Konto verifizieren, einen Mindestbetrag einzahlen und manchmal einen bestimmten Umsatz erreichen. Die genauen Schritte stehen in den Bedingungen des Empfehlungsprogramms.
Darf ich ein Familienmitglied im selben Haushalt werben?
Viele Bedingungen erlauben nur ein Konto pro Haushalt, pro Gerät oder pro Zahlungsmethode. Eine Empfehlung im selben Haushalt kann deshalb als Mehrfachkonto gewertet werden. Lesen Sie die Regel, bevor Sie den Link weitergeben.
Muss der Empfehlungsbonus umgesetzt werden?
Häufig ja: Empfehlungsboni werden oft als Bonusgeld mit Umsatzfaktor gutgeschrieben. Rechnen Sie den Bonus mal Faktor aus, dann sehen Sie, welche Einsätze nötig sind, bevor etwas auszahlbar wird.
Darf ich die Daten meines Freundes selbst eintragen?
Nein. Die Registrierung muss die geworbene Person selbst vornehmen, mit eigenen Daten und eigener Einwilligung. Geben Sie nur Ihren Link weiter und keine persönlichen Angaben anderer Menschen.

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